Allgemeine Informationen zur kostenfreien Schulbuchausleihe im Schuljahr 2024/2025:

Anspruch auf kostenfreie Schulbuchausleihe haben Eltern/Sorgeberechtigte, wenn sie unter der für sie maßgeblichen Einkommensgrenze liegen.
Die Einkommensgrenzen können Sie dem Onlineportal des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag bis zum 15.03. eines jeden Jahres im Sekretariat abgegeben werden muss.

Antrag_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2024_2025_ausfuellbares_PDF.pdf (rlp.de)


Allgemeine Informationen zur kostenpflichtigen Schulbuchausleihe im Schuljahr 2024/2025:
Eltern, für die die kostenfreie Schulbuchausleihe nicht in Frage kommt, haben die Möglichkeit, sich für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr anzumelden und Schulbücher gegen eine Gebühr (ca. ein Drittel des Ladenpreises) auszuleihen. Nicht inbegriffen sind hier Verbrauchsmaterialien wie Arbeits- und Übungshefte.
Jede(r) Schüler/Schülerin erhält Anfang Mai seine/ihre individuelle Zugangskennung (Freischaltcode), mit der sich die Eltern/Sorgeberechtigten im Elternportal des Landes Rheinland Pfalz anmelden können.

Merkblatt zur kostenpflichtigen Schulbuchausleihe


 

Wenn Sie Fragen zur Schulbuchausleihe haben, wenden Sie sich gerne an unser Sekretariat.