Die ausgeliehenen Lernmittel müssen pfleglich behandelt und rechtzeitig zurückgegeben
werden. Es darf daher - außer in dafür vorgesehenen Arbeitsheften - nichts unterstrichen, ausgefüllt, markiert oder mit Randbemerkungen versehen
werden.
Arbeitshefte müssen somit am Schuljahresende nicht zurückgegeben werden. Wenn Sie nicht
sicher sind, ob es sich bei einem Lernmittel um ein Arbeitsheft handelt, fragen Sie bitte in der Schule nach, bevor Eintragungen vorgenommen werden.
Wer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt oder ein ausgeliehenes Buch verliert, ist zum
Schadenersatz verpflichtet.
Um Schäden zu vermeiden, wird ein Schutzumschlag dringend empfohlen.
Dieser muss sich nach Gebrauch wieder rückstandsfrei entfernen lassen.